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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSPARTEIEN SOWIE ANWENDUNGS UND GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der netwolk GmbH (nachfolgend netwolk) und regeln das Vertragsverhältnis mit den Kunden der Netwolk . Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, die mit der Netwolk geschäftliche Beziehungen pflegt und von der Netwolk Dienstleistungen oder sonstige Leistungen bezieht. Die Netwolk erbringt ihre Dienste und Leistungen auf Basis dieser AGB, die Bestandteil jedes Vertrags mit einem Kunden werden. Netwolk ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird per EMail jeweils über die Änderung der AGB informiert und ihm wird gleichzeitig eine aktuelle Fassung der AGB zugesandt. Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der EMail den Änderungen der AGB schriftlich widerspricht. Vorbehältlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung oder einer ausdrücklichen Zustimmung durch die Netwolk in Form einer EMail werden andere oder von diesen AGB abweichende Bedingungen oder Nebenabreden oder Zusatzvereinbarung nicht anerkannt. Schriftliche oder elektronisch akzeptierte zusätzliche Vereinbarungen, wie Rahmen und Basisverträge, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements usw. finden ergänzend Anwendung und gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor. Massgeblich ist die jeweils aktuelle und im Internet publizierte Fassung der AGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsverlängerung. 

2. VERTRAGSABSCHLUSS 

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Brief,Bexio oder EMail) des Angebots einer Dienstleistung und/oder Produkten von Netwolk durch den Kunden zustande. Im Fall der Bestellung einer Dienstleistung oder eines Produktes durch den Kunden via Internet gilt der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung (Brief,Bexio oder EMail) von Netwolk bzw. mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Netwolk als abgeschlossen. Die Leistungserbringung bzw. Zustellung von Zugangsdaten auf Basis einer elektronischen Bestellung des Kunden kommt dabei einer Bestätigung durch Netwolk gleich. Das Vertragsverhältnis beginnt auf jeden Fall spätestens im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden. Die anderen Vertragskonditionen ergeben sich aus diesen AGB, soweit nicht anders vereinbart. Netwolk ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. 

3. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 

Für den Umfang und die Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist das Angebot von Netwolk mit den darin ausdrücklich erwähnten Spezifikationen und Beilagen massgebend. Die Netwolk behält sich die ihr notwendig erscheinenden Änderungen an den Liefergegenständen und deren Anpassung an neue Erkenntnisse ausdrücklich vor. Über wesentliche Änderungen wird der Besteller informiert. 

4. OFFERTEN UND UNTERLAGEN

Offerten der Netwolk , einschliesslich sämtlicher technischer Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Layouts und Kostenvoranschläge, sind vertraulicher Natur und dürfen vom Besteller nur Personen zur Einsicht überlassen werden, welche diese tatsächlich beim Besteller bearbeiten; sämtliche Eigentums und Urheberrechte an diesen Unterlagen verbleiben bei der Netwolk . Bei Ausbleiben einer verbindlichen Bestellung sind diese Unterlagen vom Besteller vollständig an die Netwolk zurück zu senden. 5. PREISE Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Verpackung, exkl. Mehrwertsteuer in frei verfügbaren Schweizer Franken ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Kosten für die Verpackung, Fracht, Gebühren, Versicherung sowie alle Arten von Steuern, Abgaben und Gebühren, gehen zu Lasten des Bestellers und werden separat verrechnet, sofern diese nicht in den Verkaufspreisen enthalten sind. Preisanpassungen nach Vertragsschluss erfolgen, insofern der Umfang der vereinbarten Lieferungen und Leistungen eine Änderung erfahren hat, weil die der Netwolk vom Besteller überlassenen Unterlagen oder gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben, unvollständig waren oder nachträglich ergänzt worden sind. Preisänderungen bei Hardware und Softwarekomponenten seitens der Hersteller und Lieferanten sowie bei allfälligen Währungsschwankungen vorbehalten. 

6. VERPACKUNG, VERSAND UND TRANSPORT 

Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Netwolk bzw. ab Herstellerwerk. Beanstandungen betreffend Verspätung, Beschädigung oder Verlust sind dem Frachtführer und Netwolk unverzüglich zu melden. Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Käufer die Kosten für Versand, Transport und Verpackung berechnet. 

7. PRÜFUNG/ABNAHME DER LIEFERUNG 

Der Besteller hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und der Netwolk allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung bezüglich sämtlicher Mängel, die bei ordnungsgemässer und rechtzeitiger Prüfung hätten erkannt werden können, als vollumfänglich genehmigt. Sämtliche Transportsendungen sind nach Eingang sofort auf allfällige Transportschäden zu prüfen und dem betreffenden Transportunternehmen zwecks Erstellung eines Schadenprotokolls anzumelden. 

8. EIGENTUMSVORBEHALT 

Die Netwolk bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis alle vereinbarten Zahlungen gemäss Vertrag vollständig bei ihr eingegangen sind. Der Besteller ist verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zum Schutze des Eigentumsanspruches der Netwolk zu treffen. 

9. LIEFERFRIST 

Die Lieferfrist läuft ab dem Datum der Bestellungsbestätigung und nachdem die bei der Bestellung fällige Anzahlung eingegangen ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich ohne weiteres, a) wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitsaufstände oder Aufruhr auftreten, bei unverschuldeter Verzögerung in der Fertigstellung wesentlicher Teile und allgemein bei Transporthindernissen. b) wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht pünktlich eingehalten werden: um den Zeitraum des Zahlungsverzugs; c) wenn nicht alle zur Ausführung des Auftrages benötigten Angaben rechtzeitig bekanntgegeben oder wenn sie nachträglich geändert werden. Wenn infolge einer dieser Gründe oder Ereignisse, die Netwolk nicht verschuldet hat, Lieferungen auf absehbare Zeit verunmöglicht sind, so steht Netwolk das Recht zu, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. Lieferverzögerungen, für die Netwolk kein Verschulden trifft, berechtigen den Käufer nicht, die Bestellung zu annullieren oder die Lieferung zurückzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand Netwolk bzw. das Herstellerwerk verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. 

10. QUALITÄTSSICHERUNG, INSTRUKTION 

EDV und Büromaschinen werden in der Regel vor Auslieferung bei Netwolk geprüft. Die Geräteinstruktion erfolgt, mit wenigen Ausnahmen, beim Endverbraucher und muss speziell verlangt werden. Instruktionen werden gegen Aufwand verrechnet, Ausnahmen sind im Kaufvertrag speziell vermerkt. 

11. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE 

Die Garantiezeit wird durch den Hersteller oder Netwolk festgelegt. Grundsätzlich gelten bei Warenlieferungen die Garantiefristen der Hersteller, die im vollen Leistungsumfang dem Kunden übertragen werden. Garantien sind beschränkt auf die kostenlose Reparatur schadhafter Teile am Sitz der Netwolk oder im Werk des Herstellers, bzw. auf den kostenlosen Ersatz unbrauchbarer Teile. Nicht in der Garantieleistung eingeschlossen sind Arbeits- und Reisezeit sowie Übernachtungsspesen von Netwolk Mitarbeitern oder deren Beauftragten. Jede weitergehende Gewährleistung wird wegbedungen. Die Verweigerung der Annahme, die Geltendmachung von Schadenersatz, die Kaufpreisminderung, der Rücktritt vom Vertrag, die Annullierung der Bestellung oder irgendeine andere Art der Rückgängigmachung des Lieferungsvertrages oder der Rückgabe der Waren ist für den Käufer in allen Garantiefällen ausgeschlossen. Eine Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, Netwolk nicht umgehend Anzeige erstattet oder nicht sofort alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Netwolk und dem Hersteller Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Für weitere Mängel und für Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere für die Folgen natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung, ungeeignetem Aufstellungsorts, unrichtiger Behandlung und Wartung oder unsachgemässen Verwendung der gelieferten Gegenstände, wie auch für Kosten aus Betriebsunterbüchen oder Personen und Sachschäden, welche dem Käufer aus dem Kaufgegenstand direkt oder indirekt entstehen, haftet Netwolk nicht. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer den gelieferten Gegenstand nicht innerhalb der Garantiezeit zur Prüfung und Behebung erkannter Mängel während einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt oder wenn der Käufer ohne die schriftliche Einwilligung von Netwolk Änderungen an Maschinen und Zubehörteilen oder Reparaturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. 

12. SOFTWARESKRIPTE UND ANPASSUNGEN 

Zur Funktionsergänzung und Optimierung von StandardsoftwareProdukten können Softwareskripte sowie Anpassungen notwendig sein. Solche Erweiterungen und Ergänzungen entstehen grundsätzlich auf Kundenwunsch. Der Kunde ist daher für die Formulierung der Zielsetzungen zuständig und verantwortlich für die Lizenzierung der zur Programmierung verwendeten Software oder Tools. Netwolk ist verantwortlich für die Erreichung eines definierten Funktionalitätszieles, nicht aber für Wartung sowie Betrieb und Unterhalt der entwickelten Programme und Skripte. Netwolk garantiert nicht, dass die von ihr entwickelten Programme und Skripte nach einem Upgrade oder dem Update einer Software noch funktionieren. Der Source Code, der von Netwolk entwickelten Programme und Skripte, gehört soweit nicht anders vereinbart dem Kunden. 

13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil der Netwolk , ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben sowie Gebühren gemäss den vereinbarten Bedingungen der Offerte zu leisten. Generell sind Rechnungen innert 20 Tagen zu begleichen. Netwolk kann spezielle Zahlungskonditionen bei Neukunden oder Grossaufträgen verlangen. Werden Teillieferungen fakturiert, so hat die Zahlung nach Massgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Geleistete Anzahlungen werden nicht verzinst. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Netwolk nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank zu bezahlen. Durch Leistung von Verzugszins wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Ist der Besteller mit Zahlungen in Verzug oder muss die Netwolk nach Vertragsabschluss ernstlich befürchten, die vereinbarten Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist Netwolk ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis Zahlung geleistet oder Sicherstellung erfolgt ist. 

14. RÜCKTRITTSRECHT UND EIGENTUMSVORBEHALT 

Kommt der Käufer in Verzug, so behält sich Netwolk das Rücktrittsrecht unter Rückforderung des Kaufgegenstandes im Sinne von Art. 214 Abs. 3 OR vor. Der Käufer anerkennt, dass dem Verkäufer, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, das Eigentum an gelieferten Maschinen und allen Zubehörteilen vorbehalten bleibt. Netwolk ist jederzeit berechtigt, sein Eigentum im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Die damit verbundenen Gebühren und sonstige Unkosten gehen zu Lasten des Käufers. 

15. DATENSCHUTZ / GEHEIMHALTUNG 

Netwolk verpflichtet sich über alle kundenspezifischen Tatsachen und Informationen, die Ihr bei der Aufgabenerledigung zur Kenntnis gelangen, vor, während und nach der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifelsfall sind Informationen vertraulich zu behandeln. Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn netwolk gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren. netwolk verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit in ihrem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für die Angestellten und die freien Mitarbeitenden von netwolk. Dabei gilt folgenden Gesetzen und Verordnungen besondere Beachtung: Bundesgesetz über den Datenschutz und die dazugehörige Verordnung (VDSG 14.6.1993 und DSG 19.6.1993).Leitfaden des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu den technischen und organisatorischen Massnahmen des Datenschutzes.Leitfaden des EDÖB für die Bearbeitung von Personendaten im privaten Bereich.Leitfaden des EDÖB für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich durch private Personen. netwolk verpflichtet sich Daten und Informationen der Kunden nicht an Dritte zu verkaufen oder zur Verfügung stellen. 

16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 

Diese Verkaufs und Lieferbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Uster, Schweiz. Netwolk hat aber das Recht, den Käufer an dessen Sitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 

Netwolk, Uster, Juni 2022